Psychologengesetz 2013

Sie können den Gesetzestext samt Erläuterungen hier herunterladen:
+ Gesetzestext
+ Erläuterungen
+ Bericht des Gesundheitsausschusses samt ergänzenden Erläuterungen
Die neue theoretische Ausbildung (ab Herbst 2014) ist aufgebaut wie folgt:
+ 220 Einheiten gemeinsames Grundmodul
+ 120 Einheiten Aufbaumodul Klinische Psychologie
+ 120 Einheiten Aufbaumodul Gesundheitspsychologie
+ Abschluss des Grundmoduls: schriftliche Wissensprüfung
+ Abschluß des Aufbaumoduls Gesundheitspsychologie durch eine Fallstudie und eine Projektarbeit
+ Abschluß des Aufbaumoduls Klinische Psychologie durch zwei Fallstudien
+ klinisch-psychologische oder psychiatrische Abklärung der Berufseignung vor Ausbildungsbeginn
+ kommissionelle Abschlußprüfung vor einer Kommission des Gesundheitsministeriums
+ Praktische Ausbildung in Klinischer Psychologie: + 2098 Stunden, zzgl. 120 Einheiten Supervision und 76 Einheiten Selbsterfahrung
+ Praktische Ausbildung in Gesundheitspsychologie: + 1553 Stunden, zzgl. 100 Einheiten Supervision und 76 Einheiten Selbsterfahrung
Bestimmungen für eingetragene Klinische PsychologInnen und GesundheitspsychologInnen
+ Berufsausübung nach bestem Wissen und Gewissen (lt. Gesetz)+ Fortbildungpflicht über 150 Einheiten innerhalb von 5 Jahren
+ gesetzliche Aufklärungspflicht
+ gesetzliche Dokumentationspflicht (10 Jahre Aufbewahrungspflicht)
+ gesetzliche Auskunft- und Verschwiegenheitspflichten
+ persönlicher Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung, unabhängig von Vereinsmitgliedschaften