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Wenn Sie eine Schußwaffe (Kategorie B; Faustfeuerwaffe, halbautomatische Langwaffe) erwerben wollen, müssen Sie sich der gesetzlich vorgeschriebenen Waffenpsychologischen Verlässlichkeitsprüfung unterziehen.
Es soll festgestellt werden, ob eine heute erkennbare Neigung besteht, besonders in Gefahrensituationen unvorsichtig zu handeln. Dazu führen Sie ein Gespräch mit einem qualifizierten Psychologen und füllen Fragebögen aus.
Infos rund um die waffenpsychologische Verläßlichkeit
Folgende Eigenschaften und Sachverhalte werden untersucht:
Lebenslaufanalyse
Motivation für den Erwerb und Gebrauch von Schußwaffen
emotionale Stabilität
soziale Anpassungsfähigkeit
Selbstkontrolle
Risikobereitschaft.
Ihr Führerschein wurde Ihnen entzogen?
Benötigen Sie eine Nachschulung oder eine verkehrspsychologische Untersuchung?
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