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Folgende Fähigkeiten werden hierzu überprüft:
Auf Basis der Testergebnisse und eines Gesprächs mit dem Verkehrspsychologen / der Verkehrspsychologin wird eine verkehrspsychologische Stellungnahme verfasst. Die Untersuchungsdauer beträgt etwa ein bis zwei Stunden.
Infos rund um die verkehrspsychologische Untersuchung
Gründe für den verkehrspsychologischen Test
Im Rahmen der behördlichen Anordnung kann die Untersuchung durch den Amtsarzt / Polizeiarzt nicht alle Fragen der Eignung klären. Manchmal verlangt der Arzt deshalb noch eine genaue verkehrspsychologische Stellungnahme zur Klärung der Frage, ob auch tatsächlich die nötige kraftfahrspezifische Leistungsfähigkeit und/oder eine ausreichende Bereitschaft zur Verkehrsanpassung gegeben sind.
Ihr Führerschein wurde Ihnen entzogen?
Benötigen Sie eine Nachschulung oder eine verkehrspsychologische Untersuchung?
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