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für verkehrsauffällige Kraftfahrer
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Meistens haben Probeführerscheinbesitzer bei bestimmten Verkehrsverstößen eine Nachschulung zu absolvieren. Gründe hierfür können sein:
Außerhalb der Probezeit sind die Gründe für die Anordnung einer Nachschulung durch die zuständige Führerscheinbehörde:
Es ist keine Prüfung notwendig um eine Kursbestätigung zu erhalten.
Regelmäßige Teilnahme und aktive Mitarbeit garantieren den Kurserfolg.
Infos rund um die Nachschulung
Auseinandersetzung mit dem eigenen Fahrverhalten, speziell die Einstellung zu anderen Verkehrsteilnehmern
Förderung des Risikobewusstseins und der Entwicklung einer realistischen Selbsteinschätzung; Verbesserung der Gefahrenerkennung
Auf Risikofaktoren im Straßenverkehr wird eingegangen.
Auseinandersetzung mit dem eigenen Fehlverhalten. Erarbeitung tragfähiger Strategien, um erneute Vergehen in der Zukunft vermeiden zu können.
Der Ablauf der Nachschulung
Ihr Führerschein wurde Ihnen entzogen?
Benötigen Sie eine Nachschulung oder eine verkehrspsychologische Untersuchung?
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