Verkehrspsychologische Nachschulung

für alkoholauffällige Kraftfahrer

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Was ist ein Nachschulungskurs für alkoholauffällige Kraftfahrer?

 

  • für Kraftfahrer, die mit 1,2 Promille oder höher von der Polizei angehalten werden.
  • bei Verweigerung des Alkomattests
  • für Probeführerscheinbesitzer bei Anhaltung mit 0,1 Promille oder höher
  • auch bei mehrfacher Alkoholauffälligkeit unter 1,2 Promille


Die Nachschulung wird vom zuständigen Führerscheinreferat der Bezirkshauptmannschaft oder dem Verkehrsamt der Landespolizeidirektion angeordnet.


Es ist keine Prüfung notwendig um eine Kursbestätigung zu erhalten.

 

Regelmäßige Teilnahme und aktive Mitarbeit garantieren den Kurserfolg.

Kosten

 

  • ab EUR 645,-
  • Preise gesetzlich geregelt

Faktencheck

Infos rund um die Nachschulung

 

  • Auseinandersetzung mit dem Thema Alkohol im Straßenverkehr.
  • Hintergründe bzgl. der Auswirkungen von Alkohol werden besprochen.
  • Auf Risikofaktoren im Straßenverkehr wird eingegangen.
  • Erarbeitung tragfähiger Strategien, um erneute Vergehen in der Zukunft vermeiden zu können.

Der Ablauf der Nachschulung

  • 4 Kurssitzungen in der Gruppe, in Ausnahmefällen auch als Einzelsitzungen möglich
  • Dauer mindestens 22 Tage
  • Jede Kurssitzung dauert ca. 3 Stunden
  • Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluß ist die regelmäßige Anwesenheit und Mitarbeit. Es gibt keine Prüfung.
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