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für alkoholauffällige Kraftfahrer
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Die Nachschulung wird vom zuständigen Führerscheinreferat der Bezirkshauptmannschaft oder dem Verkehrsamt der Landespolizeidirektion angeordnet.
Es ist keine Prüfung notwendig um eine Kursbestätigung zu erhalten.
Regelmäßige Teilnahme und aktive Mitarbeit garantieren den Kurserfolg.
Infos rund um die Nachschulung
Der Ablauf der Nachschulung
Ihr Führerschein wurde Ihnen entzogen?
Benötigen Sie eine Nachschulung oder eine verkehrspsychologische Untersuchung?
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