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Verkehrspsychologische Untersuchung

Damit die Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr
mit größtmöglicher Sicherheit und Flüssigkeit abläuft, ist es
erforderlich, dass der Lenker eine Reihe von Mindestanforderungen
erfüllt. Die Aufgabe der verkehrspsychologischen
Fahreignungsuntersuchung ist es, die Voraussetzungen zum sicheren Lenken
eines Kraftfahrzeuges in möglichste objektiver Weise zu erfassen.
Bitte wenden Sie sich an die Ihnen nächstliegende
Landesstelle - wir sind bemüht, Ihnen
ehestmöglich einen Untersuchungstermin in Ihrer Nähe
anzubieten.
Was wird untersucht?
Für die verkehrspsychologische Untersuchung sind
keine Computerkenntnisse erforderlich. Wir garantieren in ruhiger und
angenehmer Atmosphäre eine optimale Testbetreuung. Überprüft werden
kraftfahrspezifische Leistungsfunktionen, wie beispielsweise
Reaktionsvermögen, Aufmerksamkeit oder Beobachtungsfähigkeit sowie
Persönlichkeitsmerkmale, die für das Verhalten im Straßenverkehr von
Bedeutung sind. Auf Basis der Testergebnisse und eines Gesprächs mit dem
Verkehrspsychologen / der Verkehrspsychologin wird eine Stellungnahme
verfasst. Die Untersuchungsdauer beträgt etwa drei bis vier Stunden
(volle verkehrspsychologische Untersuchung).
Wie lange dauert die Untersuchung?
Der Zeitbedarf für die Testung beträgt zwischen drei
und vier Stunden.
Wann ist eine solche Untersuchung notwendig?
Die Untersuchung durch den Amtsarzt / Polizeiarzt
kann nicht alle Fragen der Eignung klären. Manchmal verlangt der Arzt
deshalb noch eine genaue verkehrspsychologische Stellungnahme zur
Klärung der Frage, ob auch tatsächlich die nötige kraftfahrspezifische
Leistungsfähigkeit und/oder eine ausreichende Bereitschaft zur
Verkehrsanpassung gegeben sind.
Besonders wichtig ist dies unter anderem, wenn der
Erwerb einer Führerscheinklasse mit erhöhter Lenkerverantwortung (z.B.
Schulbuslenker) angestrebt wird, der Bewerber mehrmals die Lenkerprüfung
nicht bestanden hat oder Auffälligkeiten außerhalb des Straßenverkehrs
(z.B. best. Delikte) oder im Straßenverkehr (z.B. Unfälle, Alkohol- oder
Drogenauffälligkeit) vorliegen.
Die verkehrspsychologische Untersuchung stellt keine
Schikane dar, sondern dient sowohl der eigenen Sicherheit als auch der
allgemeinen Verkehrssicherheit.
Gründe für eine verkehrspsychologische Untersuchung
sind beispielsweise
-
Verstoß gegen die Alkoholbestimmungen (ab einer
Alkoholisierung von 1,6 Promille oder einer Verweigerung
-
Verstöße gegen das Suchtmittelgesetz
-
D - Führerscheinbewerber
-
Führerscheinbewerber nach mehrmaligen
Prüfungsversagen
Was geschieht bei der Untersuchung?
Sie werden an einem Testgerät verschiedene
Aufgabenstellungen und Fragebögen bearbeiten; für einige Testaufgaben
haben sie unbegrenzt Zeit zur Verfügung, während es bei anderen wichtig
ist, schnell und genau zu arbeiten.
Die Fragebögen enthalten keine Wissensfragen. Eine
spezielle Vorbereitung wie vor der Führerscheinprüfung ist daher nicht
notwenig.
Wer führt eine solche Untersuchung durch?
Die Untersuchung wird von einem/einer speziell
ausgebildeten PsychologIn durchgeführt, welche/r eine postgraduelle
Ausbildung zum/zur VerkehrspsychologIn gem. § 20 FSG-GV absolviert hat.
Was kostet die Untersuchung?
Der gesetzlich festgelegte Preis für die
Durchführung der vollen verkehrspsychologischen Untersuchung und die
Erstellung der verkehrspsychologischen Stellungnahme beträgt € 363,-. Details entnehmen Sie
bitte unserer Preisliste.
Wichtige Hinweise
Es werden von Ihnen keine Höchstleistungen verlangt,
sondern es wird überprüft, ob Sie die nötigen Mindestanforderungen
(natürlich der jeweiligen Führerscheinklasse angepasst) erfüllen.
Wichtig ist es dennoch, dass Sie
gesund, ausgeruht und leistungsfähig zur Testung erscheinen.
Terminvereinbarung
Bitte wenden Sie sich an die Ihnen nächstliegende
Landesstelle - wir sind bemüht, Ihnen
ehestmöglich einen Untersuchungstermin in Ihrer Nähe
anzubieten.
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