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Das Vormerksystem - ein Überblick

Seit 1. Juli 2005 ist es soweit – in Österreich wurde
das Vormerkssystem (ehemals unter Punkteführerschein bekannt) gesetzlich
verankert. Die Entzugsdelikte bleiben jedoch
prinzipiell davon unberührt. Vielmehr führt jede im Register enthaltene
Vormerkung (innerhalb von zwei Jahren) bei einem Entzugsdelikt um
Verlängerung dieser Entzugszeit um jeweils 2 Wochen.
Bei uns können Sie nachlesen, wie das Vormerksystem
funktioniert, welche Delikte darin verankert sind und welche
Konsequenzen Übertretungen haben.
Wie funktioniert das Vormerksystem?
Im Rahmen des Vormerksystems werden
bestimmte Delikte
erfasst, die als risikobehaftet und unfallträchtig eingestuft werden.
Bei deren Begehung innerhalb von 2 Jahren kommt es zu
folgenden Folgen:
1. Mal: Vormerkung im
Führerscheinregister:
der Lenker wird damit auf sein Fehlverhalten
aufmerksam gemacht.
2. Mal: Maßnahme
(in Bedachtnahme auf den Einzelfall wird eine
entsprechende Maßnahme
angeordnet; wird der Anordnung keine Folge geleistet, so erfolgt ein
Entzug der Lenkberechtigung bis zur Befolgung)
3. Mal: Führerscheinentzug von 3
Monaten
Die Ablaufzeit für ein Vormerkdelikt beträgt 2 Jahre,
das Delikt wird somit nach Ablauf dieser Zeit aus dem Register gelöscht.
Um welche Delikte handelt es sich
eigentlich?
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Um welche Delikte handelt es sich eigentlich?
Es gibt dreizehn Vormerkdelikte:
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1. Übertretung der 0,1 ‰ Grenze bei
C-Lenkern (LKW) |
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2. Übertretung der 0,1 ‰ Grenze bei D-Lenkern
(Bus) |
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3. Übertretung der 0,5 ‰ Grenze
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4. Behinderung am Schutzweg (Gefährdung des
Fußgängers) |
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5. |
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5. Nichtbeachten des Zeichens „Halt“
(Stopptafel) und Gefährdung des Vorrangberechtigten |
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6. Nichtbeachtung des Rotlichts bei
Gefährdung anderer (Überfahren der Roten Ampel) |
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7. Befahren des Pannenstreifens und dadurch
Behinderung von Einsatzfahrzeugen |
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8. Missachtung des Fahrverbots für KFZ mit
gefährlichen Gütern in Tunnelanlagen |
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9. Übertretung der Verordnung bzgl.
Beförderungseinheiten mit gefährlichen Gütern beim Befahren von
Autobahntunneln |
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10. Blockieren der Geleise und Verstoß gegen
gelbes oder rotes Licht bei Eisenbahnkreuzungen + Umfahren von
bereits geschlossenen Schranken |
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11. Gefährdung durch Lenken eines KFZ
aufgrund mangelnden technischen Zustands oder nicht entsprechend
gesicherter Ladung |
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12. Nichtbeachtung der Vorschriften der
Kindersicherung |
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13. Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes
(0,2 bis 0,4 sec.) |
(Bildquelle: www.kurier.at)
Welche Maßnahmen haben
Übertretungen im Rahmen des Vormerksystems?
Begeht man innerhalb eines
Beobachtungszeitraumes von 2 Jahren ein zweites
Vormerksdelikt (egal welcher Art), so
wird von der zuständigen Behörde eine bestimmte Maßnahme
angeordnet:
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1. |
0,1 ‰ Grenze bei C-Lenkern |
Nachschulung |
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2. |
0,1 ‰ Grenze bei D-Lenkern |
Nachschulung |
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3. |
0,5 ‰ Grenze |
Nachschulung |
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4. |
Schutzweg |
Perfektionsfahrt oder
Fahrsicherheitstraining |
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5. |
Stopptafel |
Perfektionsfahrt oder
Fahrsicherheitstraining |
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6. |
Roten Ampel |
Perfektionsfahrt oder
Fahrsicherheitstraining |
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7. |
Pannenstreifen |
Nachschulung |
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8. |
Gefährliche Güter in Tunnelanlagen |
Ladungssicherungskurs |
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9. |
Gefährliche Güter in Autobahntunneln |
Ladungssicherungskurs |
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10. |
Eisenbahnkreuzungen |
Perfektionsfahrt |
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11. |
Mangelnder technischer Zustand /
Beladung |
Perfektionsfahrt oder
Fahrsicherheitstraining oder Ladungssicherungsseminar |
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12. |
Kindersicherung |
Fahrsicherheitstraining |
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13. |
Sicherheitsabstand |
Nachschulung |
Da eine Maßnahme erst bei zwei Delikten
angeordnet wird, hängt die Art dieser Maßnahme vom Schweregrad
der Vormerkdelikte ab:
Schweregrad 1 (hoch):
Schweregrad 2:
-
Schutzweg, Stopptafel, Rote Ampel,
Eisenbahnkreuzung, Kindersicherung
Schweregrad 3:
Schweregrad 4 (niedrig):
Die Nachschulung im Rahmen des
Vormerkdeliktes
Wird im Rahmen des neuen Gesetzes eine Nachschulung
aufgrund einer 2. Vormerkung innerhalb von 2 Jahren angeordnet, so sieht
diese Maßnahme folgendermaßen aus:
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Dauer: mind. 8 und höchstens 40 Tage
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Ausmaß: mind. 2 Gruppensitzungen zu insgesamt 6
Kurseinheiten (á 50 min.)
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Kosten: zwischen € 198,- und € 222,-
Im Zentrum für Angewandte Psychologie bieten wir
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Die Entzugsdelikte und das
Vormerksystem
Entzugsdelikte bleiben nach der derzeit geltenden
Rechtslage vom Vormerksystem unberührt. Es besteht jedoch ein
Verknüpfungspunkt zwischen den Entzugsdelikten und dem Vormerksystem:
Begeht man innerhalb von zwei Jahren ein
Entzugsdelikt (siehe unten) sowie ein oder mehrere Vormerkdelikte, so
verlängert sich die Entzugszeit um jeweils zwei Wochen für jedes im
Register eingetragene Vormerkdelikt.
Entzugsdelikte sind folgende:
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1. |
Überschreitung
der 0,8 ‰
Grenze (bis 1,19 ‰) |
Entzug: vier Wochen |
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2. |
Überschreitung
der 0,8 ‰
Grenze (bis 1,59 ‰)
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Entzug: mind. 3
Monate + Nachschulung |
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3. |
Überschreitung
der 0,8 ‰
Grenze (1,6 ‰
und darüber) |
Entzug: mind. 4
Monate + Nachschulung + Amtsarzt + Verkehrspsychologische
Stellungnahme |
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4. |
Durch Suchtmittel
beeinträchtigte Verkehrsteilnahme |
Entzug: 4 Wochen |
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5. |
Geschwindigkeitsüberschreitung von 40 km/h innerorts oder 50
km/h außerorts |
Entzug: 2 Wochen |
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6. |
Geisterfahrer auf
der Autobahn; Halten oder Parken auf Autobahnfahrstreifen |
Entzug: mind. 3
Monate (bei Geisterfahrten) |
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7. |
Erhebliche
Geschwindigkeitsüberschreitung vor Schulen, Kindergärten,
Schutzwegen oder Radfahrerüberfahrten |
Entzug: mind. 3
Monate |
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8. |
Überholen bei
besonders schlechten oder bei weitem nicht ausreichenden
Sichtverhältnissen |
Entzug. mind. 3
Monate |
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9. |
Fahrerflucht (bei
selbst verursachtem Unfall mit Personenschaden) |
Entzug: mind. 3
Monate |
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10. |
Wiederholte
Überschreitung der 0,5 ‰
Grenze |
Entzug: 2. Mal: 3
Wochen; 3. Mal: 4 Wochen |
Rückfragehinweis:
Mag. Gilda-Andrea
Langer
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